Für die Sachschäden an dem gemieteten Anteil (Drahtverhau Holztür) der Vermieter; Eigentum des Mieters keiner bzw der Mieter
so direkt nicht; aber der Gläubiger kann eine Zwangshypothek in das Grundbuch für das Haus eintragen lassen und sodann daraus die Zwangsversteigerung betreiben. Dafür ist aber nicht der Gerichtsvollzieher sondern das Grundbuchamt auf Antrag des Gläubigers zuständig.
wenn du kein Gold angeklickt hast, passiert nichts
Informationsgesetz; gibt es auch für einzelne Länder z.B. Berlin
nee, grenzt an übler Nachrede, Verleumdung usw
Vorführung, da wird man dann morgens um 6 Uhr von der Polizei aus dem Bett geholt und zur Schule gebracht
wuchertatbestabd 134, 138 BGB mehr als das doppelte des üblichen = nichtig
beantrage doch eine Verlängerung der Zahlungsfrist beim Vermieter mit der Begründung, dass Du das Geld erst beantragen musstest und es noch nicht da ist.
ja, das ist wirklich so.
Na, das Auto darfst ja wohl noch mitnehmen; ist ja eher Nötigung was der da gemacht hat; wird wohl eingestellt.
Die Verfahrenskosten kann man allerdings nicht absitzen; dafür kommt aber nicht in Ersatzhaft; dafür gibt sie dann die eidesstattliche Versicherung /Vermögensauskunft ab und alles ist erledigt.
Ersatz haft gibt es nur für die Strafe; Anzahl der Tagessätze X Tagessatz. Wegen Rest gibt es keine Haft.
die Einrede der Verjährung erheben (schriftlich); Kopie des Titels (Vollstreckungsbescheid) anfordern; dann bei dem zuständigen Amtsgericht einen Aktenauszug beantragen; daraus ist ersichtlich wann wie was zugestellt.
Falls Zustellung an Exmann dann Vollstreckungsgegenklage Begründung jetzige Einrede der Verjährung und Herausgabe des Titels
ist nicht verboten, es sei denn Du musst höchstpersönlich die Arbeit leisten; wohl eher selten
Von den Sozialstunden bekommst Du nichts
der Händler muss das Geld zurückzahlen, da der Kaufvertrag schwebend unwirksam ist, wegen minderjährigkeit und die Eltern nicht genehmigt haben.
Der Ju7nge ist Eigentümer des Fahrrades geworden, da Eigentum nur rechtlicher Vorteil. Fazit für Händler, mit minderjährigen keine Vetrräge.