Ich bin seit 2 Wochen als Au-pair bei einer Gastfamilie in Frankreich. Aus verschiedenen Gründen möchte ich meinen Aufenthalt hier aber sobald wie möglich abbrechen. Nun habe ich von einigen anderen Au-pairs gehört, dass es eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gibt. Von einer solchen Frist steht in meinem Vertrag allerdings nichts. Kann sie trotzdem für mich gelten, auch wenn sie nicht im Vertrag angeführt ist?

In meinem Vertrag steht zum Thema Abbruch und Kündigung nur, dass dem Arbeitsverhältnis bei Fehlverhalten des Au-pairs oder der Gastfamilie ein sofortiges Ende gesetzt werden kann. Mehr nicht. Ich habe die Familie privat über das Internet gefunden und nicht über eine Agentur. Den Vertrag hat meine Gastmutter im Internet heruntergeladen.