In unserem Bekanntenkreis gibt es eine 80.jährige alte Dame,verwitwet ,Sohn geschieden später verstorben.Enkelkinder wohnen außerhalb.Sie lebt allein in ihrer Wohnung.Wenn mal Not am Mann war, kümmerte sich auch mal ihre Ex-Schwiegertochter um sie. Vor einiger Zeit stürzte die alte Dame in ihrer Wohnung und sie mußte ins Krankenhaus.Nach ihrer Entlassung kam sie wieder in ihre Wohnung zurück und stürzte erneut.Sie wurde erneut ins Krankenhaus eingewiesen.Von dort kam sie zur Kurzzeitpflege mit der Option, sie kann nicht mehr allein wohnen und müßte in einem Pflegeheim untergebracht werden.Die besagte Wohnung bewohnt sie schon sehr lange.Ihr damaliger Vermieter starb vor ca.3 Jahren und die Tochter beerbte sie.Dazu gehört auch das Mietshaus,indem sich ihre Wohnung befindet.Nach Rücksprache mit dem Vermieter wegen Kündigung des Mietverhältnisses besteht dieser auf 5 monatige Kündugungsfrist,weil die alte Dame ja schon lange in der Wohnung wohnt. Meines Erachtens ist diese nicht rechtens,denn die neue Vermieterin kann nicht zig Jahre Mietverhältnis mit der alten Dame vorweisen.Kann der Mietvertrag vorzeitig auf Grund Gesundheitszustand und hohes Alter gekündigt werden.