Guten Tag,

mal angenommen ein Bekannter/eine Bekannte geht morgens an seinen/ihren Briefkasten und findet dort ein verschlossenen Umschlag, öffnet diesen und findet darin Drogen (weißliches Pulver, circa 1 Gramm, wahrscheinlich Kokain oder Amphetamin).

Just in dem Moment klingelt die Polizei an der Tür, die diesen Vorgang beobachtet hat, und unterstellt der Person, sie hätte etwas damit zu tun, denn schließlich sei der Brief ja auch an sie adressiert. Dabei hat die Person weder Drogen bestellt noch nimmt sie welche (Kiffen mal außen vor).

Wie ist hier nun die Rechtslage? Gilt hier die Unschuldsvermutung, sprich de Polizei muss klare Beweise liefern, dass es auch wirklich eben diese Person war, die diese Substanzen bestellt hat? Denn genau genommen, kann ja jeder einen leicht zugänglichen Briefkasten als „toten Briefkasten“ nutzen.

Mit freundlichen Grüßen, ein Leser.