Hi, habe folgende Frage:

und zwar läuft bei mir gerade die stufenweise Wiedereingliederrung und ich möchte gerne wissen, ob ich in einem Krankheitsfall trotzdem eine Krankmeldung brauche. Ich frage deshalb, da ich bei der Ausstellung der Wiedereingliederung für den kompletten Zeitraum eine AU bekommen habe, ich also eigentlich arbeitsunfähig bin. (Kann/darf ja auch keinen Urlaub nehmen)