kann mir bitte jemand sagen, ob die Ruhezeiten für das Rasenmähen/Laubbläser gem. 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes nur für Privatleute oder auch für Gewerbliche (beauftrage Firma durch den Vermieter) gelten?

Die vom Vermieter beauftragte Firma hat den Rasen gekürzt (Milimeter abgeschnitten, da der Rasen eh noch kurz war) und nun bläst ein Mitarbeiter dieses zusammen. Unabhängig davon, dass dieses eine Lachnummer ist (so wenig Rasen, der auch liegenbleiben könnte) wird nun mit dem Heidenlärm eines Laubbläsers zusammengeblasen, wo auch immer hin. Die Ruhezeit nach der Verordnung ist für Laubbläser jetzt von 13 - 15 Uhr.

Gilt das auch für Gewerbetreibende ? Dankeschön.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zweiunddrei%C3%9Figste_Verordnung_zur_Durchf%C3%BChrung_des_Bundes-Immissionsschutzgesetzes