Bibliotheksbücher leicht "beschädigt" - Was dürfen sie in Gegenzug verlangen?

Ich habe mir vor kurzem in der Stadtbibliothek zwei Bücher entliehen. Als ich sie wieder am letzten Tag der Frist zurück geben wollte, hatte die Bibliothek aufgrund von Renovierungsarbeiten geschlossen und wie zu erwarten, war das Pech nicht weit und die Bücher wurden noch wenige Stunden danach, leider, von meinem auslaufenden Wasser gezeichnet. Als ich diese dann am nächsten Tag in einer Zweigestelle der Bibliothek abgeben wollte (welche am Tag zuvor auch geschlossen war), wurde mir gesagt, dass die diese in dem Zustand nicht zurück nehmen könnten, obwohl (bis auf leichte Wasserflecken am Rand des einen Buches und auch etwas an den Seiten des zweiten Buches) keine Schäden - wie verwischte Schrift oder herauslösende Seiten - zu erkennen waren. Ich bin mir bewusst das es ärgerlich ist, wenn man Bücher mit Vertrauen und ohne etwas dafür zu Verlangen, in die Obhut anderer Menschen gibt und sie dann so zurück gegeben werden. Aber jeden passieren einmal Missgeschicke.. Das selbe versuchte ich auch der Bibliothekarin zu erklären und sie umzustimmen, die Bücher doch zu nehmen. Doch diese hörte gar nicht richtig zu und beharrte auf ihrer Meinung, die Bücher so nicht zurück nehmen zu können. Auf jeden fall wurde nun gefordert die Bücher zu ersetzen, was bedeuten würde, diese neu aus der Buchhandlung zu besorgen. Daher meine Frage: Dürfen die Mitarbeiter oder allgemein die Bibliothek einen dazu verdonnern, die Bücher gegen neue Exemplare zu ersetzen oder dürfen sie nur lediglich eine Gebühr dafür verlangen?

Bibliothek, Wasserschaden
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