Hallo zusammen!

Meine Frage bezieht sich darauf, wie ein Song, der vom originalen englischen Interpreten kommt, durch einen anderen Interpreten dann auf deutsch gesungen wird?

Wie ist die Rechtslage, denn wenn man den Text ändert, braucht man ja die Erlaubnis des Urhebers, richtig? Englische Songs lassen sich aber nicht 1zu1 gleich auf deutsch übersetzt singen.

Bei der Gema kann man ja nur eine Coverversion des Originals anmelden, ohne es zu ändern. Also Text und Melodie bleiben zu 100% gleich.

Gibt es irgendwie eine Stelle, wo man das erfragen kann? Wie machen die deutschen Künstler dass sie das Recht bekommen. ich glaube nicht, dass die alle zigtausenden Künstler persönlich kennen um zu fragen, ob erlaubt ist auf deutsch zu covern.

Vielen Dank