Liebe Community,

ich benötige Eure Einschätzung zum vorliegenden Fall.

A. Fall

Nach Prüfung meiner Bachelorarbeit wurde mir folgendes Ergebnis mitgeteilt:

In den Grundlagenkapiteln wurden ca. 20 Textstellen mit „handwerklichen Mängeln“ gefunden. Beim Paraphrasieren habe ich mich teils zu nahe am Wortlaut der Originalquelle orientiert. Da allerdings alle fremden Ideen und Gedanken als Zitate markiert sind, ist mir ein Täuschungsversuch zur Verschleierung fremder Ideen und Gedanken nicht vorzuwerfen. Mir wird allerdings vorgeworfen, dass ich hiermit den Eindruck „vortäuschen“ würde, dass ich diese fremden Ideen und Gedanken mit eigenen Worten vollständig selbst formuliert hätte.

Zur Würdigung der Gesamtumstände habe ich hierzu wie folgt Stellung genommen:

  • Der Bearbeitungszeitraum fiel zeitgleich mit dem „Lockdown“ zusammen, so dass die KITA meiner Kinder und alle Bibliotheken geschlossen waren. Hierdurch fehlten mir die Rückzugsräume zum konzentrierten wissenschaftlichen Arbeiten. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sind diese Mängel weniger als Täuschungsabsicht, sondern vielmehr als Ausfluss von Sorgfaltsdefiziten zu werten.
  • Alle meine Modulprüfungen habe ich in Regelstudienzeit und im 1. Versuch (Ø 2,3) bestanden, so dass kein mehrfacher Täuschungsversuch vorliegt.
  • Bei der Bearbeitung fehlte mir zunächst die Übung wissenschaftlichen Schreibens, da ich aufgrund von Elternzeit eine mehrjährige Studienpause gemacht habe.
  • Das Paraphrasieren der sehr anspruchsvoll geschriebenen Textstellen fiel mir teils sehr schwer, da ich als Ausländerin Deutsch erst im Erwachsenenalter an der Uni gelernt habe.

Aufgrund dieser Mängel wird meine Arbeit vom Prüfungsausschuss intensiv geprüft. Diese Prüfung könnte weitere Textstellen zu Tage bringen, bei denen ich mich ggf. zu nah am Wortlaut der Originalquelle orientiert habe. Ein Täuschungsversuch zur Verschleierung von fremden Ideen und Gedanken schließe ich allerdings definitiv aus!

B. Beurteilung

Sind diese Mängel eher als „Schlechtleistung“ oder eher als „Täuschungsversuch“ zu werten? Wenn diese als „Täuschungsversuch“ zu werten seien, ist dieses eher als ein leichter oder als ein schwerwiegender Täuschungsversuch zu beurteilen? Bei einem schwerwiegenden Täuschungsversuch sieht die PO nämlich eine Zwangsexmatrikulation vor!

Ich habe nun die Sorge, dass beim Vorfinden weiterer Textstellen, dieses mir aufgrund der Häufung als schwerwiegender Täuschungsversuch gewertet werden kann und ich zwangsexmatrikuliert werde! Könnt Ihr mir meine Sorgen nehmen? Vielen lieben Dank!