Hallo,

ich hab gleich mal zwei Fragen in einer.

  1. Darf ein Arbeitgeber (Tranportunternehmen) ohne Begründung und ohne Nachweise Schäden an Fahrzeugen vom Lohn abziehen? Es geht mir hierbei darum, dass eben keine Nachweise vorgelegt wurden und auch keinerlei Begründung gegeben wurde. Sprich dem AN ist kein entsprechender Schaden bekannt.

  2. Darf ein Arbeitgeber Umsatzeinbußen für nicht abgeholte Pakete/Sendungen überhaupt dem AN vom Lohn abziehen. Dazu sei zu sagen, dass (meist) der AG dem AN sagt wo was und wieviel abzuholen ist und auch genau das was gesagt wurde abgeholt wird.

Vielen Dank im Voraus!