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Antwort
Also eigentlich steht in den Landesschulgesetzen, dass eine Unterrichtsstunde 45 min geht, nicht, dass der Gong oder der Lehrer beenden.
Jedoch:
3 Minuten später anfangen, 3 x Störungen je 1 Minute klären, sind schon 6 Minuten, die der Lehrer an Unterricht drüber ziehen darf. 45 min. Von beiden Seiten einzuhalten.