Bei seiner ersten Anzeige mit 16 bekam er 50 Sozialstunden wegen Beleidigung ( auf sexueller Basis ), weil er in der Schule ständig seine Mitschülerinnen sexistisch beleidigt hat. Er bekam auch gleich einen Schulverweis.

Jetzt hat er seine zweite Anzeige wegen Nachstellung und Verleumdung, weil er mit Fake Profilen ein Mädchen im Internet bloß gestellt hat und sie dann auch noch anderweitig verfolgt hat, als er vor ihrem Haus stand( um sie zum Zurückziehen der Anzeige zu drängen ) hat die Polizei ihn erstmal zur Wache genommen und ich durfte ihn dort abholen.

Jetzt bekam er eine einstweilige Verfügung und hat einen Gerichtstermin wo ich als Erziehungsberechtigter auch mit darf.

Er ist der Meinung, da er in der Schulzeit auch nur gemobbt, geschlagen und ausgegrenzt wurde - sogar einmal zu Unrecht angezeigt, das wurde nach 170 Abs . 2 eingestellt, da hatte er auch ein Alibi , ich war Zeuge dass er zu Hause war , wo er ein Mädchen verfolgt , begrapscht und geschlagen haben soll - dass er jetzt das Recht habe auch die Sau rauszulassen und menschen anzugreifen.