Hallo, wir haben hier im Mietshaus überhaupt keine Fahrradständer und auch keinen Fahrradkeller. Einige Wohungen hier haben sogar kein eigenes Kellerabteil, so dass die Leute hier ihre Räder zum Teil in die Wohnung mitnehmen müssen. Bei Neubauten ist es ja Pflicht, Fahrradabstellplätze zu Verfügung zu stellen, das weiß ich. Doch wie schaut es bei älteren Häusern aus? Kennt da jemand die Rechtslage? Herzlich, Sabine