Klingt nicht gerade seriös die Firma. Wer schon nach so kurzer Zeit Drohungen mit hohen Kosten ausspricht und Mahnungen mit Mahngebühren verschickt ist für mich ein i-net Abzocker. So schnell kann man doch nicht auf den Schriftverkehr der Verbraucherzentrale antworten, außer man ist darauf vorbereitet. Bezahl nicht!

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Was für ein Vater, der seine Tochter von der Steuer ansetzt. Er zahlt dir 2400,-€ und setzt 7600-,€ ab. Das muss Liebe sein.

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Ausschlaggebend ist was der Arzt sagt und der bist du ja nicht. Oder?

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!! Leider !! BVerfG - 1999-09-06 - 1 BvR 1013/99: Öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren müssen auch dann gezahlt werden, wenn der Besitzer des Fernsehgerätes gar keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen will.

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Fernseher abschaffen, Radio anmelden und Fernsehen über den Rechner gucken. Im Rundfunkstattsvertrag ist das ein wenig schwammig was Computer betrifft. Man müsste ja theoretisch auch GEZ für Mobiltelefone und I-Pods verlangen können, denn die können ja auch ins Internet.

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Versuch doch mal die Meinung einer anderen Werkstatt einzuholen. Wenn die zum selben Ergebnis kommen, musst du wissen was dir deine und die Sicherheit der Beifahrer wert ist.

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Die Nacherfüllung kann ausgeschlagen werden, wenn sie nicht mehr zumutbar ist. Das wird i.d.R. für 3x angesehen, kann aber im Einzelfall auch schon bei 2x sein. Das hängt vom Alter des Gerätes und der Länge der vergangenen Reparaturen ab. Anspruchsgegner ist derjenige, der das Handy verkauft hat.

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Versuch es doch mal mit CouchSurfing. Das ist ein internetbasiertes Gastfreundschaftsnetzwerk. Die Mitglieder nutzen die Webseite, um eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden, selbst eine Unterkunft oder auch anderes anzubieten, wie beispielsweise einem Reisenden die Stadt zu zeigen. Habe viele Freunde die sowas machen und die Städte besser kennenlernen die sie besuchen als die normalen Touris. http://www.couchsurfing.com

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Ja, ich lese mir die Fragen immer genau durch und beantworte Sie nach besten Wissen und Gewissen!

Die meisten wollen schnell antworten und wahrscheinlich Punkte sammeln. Die verwechseln diese Punkte mit den Punkten ihrer Rabattkarte. Aber bei manchen Fragen die hier gestellt werden habe ich das gleiche Gefühl. (Bsp: Wo kann ich eine Wunderlampe kaufen) Was soll denn dieser Schwachsinn?

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Der Kinderbonus umfasst eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für jedes Kind. Denkbar ist eine Verknüpfung des Kinderbonus mit dem Bestehen eines Kindergeldanspruches. Ebenfalls fraglich ist bislang, inwiefern eine Anrechnung des Kinderbonus auf Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II erfolgt.

Inzwischen ist bekannt, dass der Kinderbonus für alle Kinder gezahlt wird, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Zahlung erfolgt wohl ohne vorherigen Antrag gemeinsam mit dem Kindergeld. Die Auszahlung soll im März oder April 2009 erfolgen. Der einmalig gezahlte Kinderbonus wird nach Aussagen der Bundesregierung nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet, aber bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

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Was nützt denn die Türen auszutauschen, wenn die Türzargen in Mahagoni sind. Der Zustand der Wohnung bei der Übergabe ist doch vertraglich geregelt außer die Farben der Türen steht nicht darin.

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Liegt an der 16:9 Automatik des Fernsehers.

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