Hallo

folgender Sachverhalt: Meine Frau ist selbstständig und freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse. Jedes Jahr musste Sie Ihre Einkommenserklärung an die BKK senden anhand die BKK die monatl. Beitragshöhe festgelegt hat.

Nun passierte dies: angeblich waren die Beiträge in den letzten 3 Jahren zu niedrig berechnet worden und die BKK fordert aus den letzten 3 Jahren die Beiträge nach. Es geht hier um einige tausend Euro. Wir sind uns keiner Schuld bewusst, schliesslich haben wir bzw. unser Steuerberater immer alles absolut korrekt eingereicht . Immer wenn vom Finanzamt der Bescheid kam, ging dieser als Kopie vom Steuerberater zur Krankenkasse.

Jetzt sagt die Krankenkasse, der Bescheid wär immer zu spät eingereicht? Kann das sein? Dies würde doch nur für das erste Jahr als Ausrede dienen, danach hätte man die Beitragshöhe doch immer korrekt ausrechnen können zumal das Einkommen bzw. der Jahresumsatz meiner Frau in den letzten 4 Jahren eigentlich immer ziemlich gleich hoch war.

Darf die BKK aus den letzten 3,5 Jahren Beiträge nachfordern? Unser Anwalt sagt ganz klar, das der Fehler bei der BKK liegt und wir eigentlich nicht für 3,5 Jahre nachzahlen müssten sondern nur für dies Jahr.

Unser Steuerberater hat gesagt, das man uns keinen Vorwuf machen könne aber die BKK Beiträge nachfordern darf.

Nur kommen jetzt jeden Monat Mahnungen und allmählich wird uns ein wenig unwohl. Schliesslich ist unser Anwalt ja auch nur ein Mensch und kann sich ja auch mal irren.