Antwort
Die Firma hat im Umkreis von Bonn ein Haus gebaut, bei dem sich erhebliche Mängel herausstellten. Die Firma hat sich dann einem Schiedsgutachtenverfahren unterworfen. Der Schiedsgutachter hat erhebliche Mängel festgestellt. Die Firma reagiert auf keine Schreiben mehr, so dass der Verdacht besteht, dass diese die Mängel nicht mehr beseitigt. Deshalb: Bei jedem Vertrag eine erhebliche Sicherheitsleistung vereinbaren, die nach Schluss gewährleistet, dass mit diesem Betrag die Mängel beseitigt werden können. Vorliegend wird etwa ein Betrag in Höhe von 40.000,- € für die Mängelbeseitigung benötigt.