Ich hatte das tatsächlich schon und habe das so gemacht und wurde auch von einigen Kontrolleuren als die einzig richtige Vorgehensweise genannt:

Da es eine sogenannte Notstandsklausel gibt kann er weiter suchen ohne etwas befürchten zu müssen. Er sollte nur kurz auf dem vollen Parkplatz stehenbleiben einen Ausdruck machen und dort hinten „Ausnahme nach EG(VO)561/2006 Parkplatz suche“ drauf schreiben und alle Parkplätze anfahren da es sonst wirklich teuer wird. Da ist dann auch egal ob dieser für den Parkplatz zahlen muss oder nicht. Der Fahrtenschreiber wird auch überprüft ob man langsamer gefahren ist oder sogar kurz stand. Sollte er einen Parkplatz gefunden haben, Sollte er noch ein Ausdruck mit der gleichen Aufschrift machen mit dem Zusatz das die Suche beendet ist damit man nachvollziehen kann von wann bis wann der Verstoß war.

Weiterhin wichtig zu erwähnen ist das er im besten Fall die Verordnungsnummer drauf schreibt da er sonst z.B. in Frankreich Probleme bekommen könnte wenn er nur Parkplatz suche drauf schreibt. da diese im schlechtesten Fall kein deutsch können aber die Verordnungsnummer kennen sie in der Regel und wie gesagt die Notstandsklausel ist in der gesamten europäischen Gemeinschaft anerkannt da kann die bag bzw Balm sich gegen stellen wie sie will.

Es tut mir leid dir erst so spät darauf geantwortet zu haben aber die Klausel gibt es schon wie an der Verordnungsnummer zu sehen seit 2006.

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