Hey, also meine Frage:

Mein Freund hat sich von der Mutter seiner Tochter getrennt. Sie bezieht von ihm Unterhalt aber er selbst ist nicht in die Geburtsurkunde eingetragen.

Die Mutter des Kindes dürfte von der gesetzlichen Seite keine Ansprüche, bezüglich der Unterhaltszahlung, an den Vater stellen. Oder etwa doch???

Danke wenn jemand darauf eine Antwort hat.

lg patschi88