Sagen wir mal Person A hat zwei Strafbefehle in einem Jahr erhalten. Der erste mit 50 Tagessätzen und der zweite mit 90. Der zweite kam jedoch nur zustande, weil Person A sich selbst bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden hat. Bei den Straftaten handelt es sich um Diebstahl. Im Führungszeugnis wird kein Eintrag gemacht, weil die Strafe unter 91 Tagessätzen lag, laut Anwalt. Kann diese Person sich trotzdem bei der Polizei bewerben?
Trotz Strafbefehl bei der Polizei bewerben?
Beruf,
Bewerbung,
Polizei,
Recht,
Strafbefehl
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.