Hallo, mein Freund muss einen Teil seiner Strafe in einem geschlossenen entziehungsanstalt (Forensik, Maßregelvollzug) absitzen. Gemäß §64

Meine Frage ist: Wenn er während der Therapie eine schnelle "Verbesserung" zeigt, ist es möglich, dass er früher rauskommt? Ich meine, trotz der Tatsache, dass er noch einen Teil der Strafe zu verbüßen hat ... derzeit muss er noch 4 Monate im Gefängnis verbringen und dann wird er zur Therapie geschickt.