Unser Vermieter hat uns unsere Betriebskostenabrechnung für 2007 per Einschreiben geschickt. Da am 29.12.2008 niemand zu Hause war , hatten wir eine Postbenachrichtigung im Briefkasten. Abgeholt haben wir den Brief dann am 2.1.2009. Da ja die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum zugestellt werden muss, ist für uns nun interessant, ob das Einschreiben schon am 29.12.2008 als zugestellt galt oder erst am 2.1.2009 als wir es tatsächlich in den Händen hielten. Was sagt das Gesetz dazu? Danke fürs Antworten. Mit freundlichen Grüßen.