Hallo Community. Meine Frau wird von einer , ihr unbekannten, Person der Unterschlagung bezichtigt. Diese Person hat der zuständigen Abteilungsleiterin "einenTip hinter vorgehaltener Hand" gegeben. Bei dem Gespräch zu dem meine Frau gebeten wurde, wurde der Name (verständlicherweise) nicht genannt. Es ist daher nicht möglich, gezielt gegen diesem/r Lügner/in vorzugehen. Aber ist es nicht möglich, eine Anzeige wegen, sagen wir mal Rufmord, gegen Unbekannt zu erstatten und die Abteilungsleiterin als Zeugin zu nennen ?

Für die Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.