Hallo,

vielleicht habe ich mal wieder einen Grenzfall. Meine Krankschreibung durch den Arzt lief bis zum Sonntag, den 17.08. Der letzte Tag der Wiedereingliederung war am Freitag, den 15.08. Am 18.08. habe ich meine Tätigkeit wieder im vollen Umfang aufgenommen.

Stehen mir für den 16.08 und 17.08 noch Krankengeld zu? Oder endet die Krankengeldzahlung der Krankenkasse tatsächlich am 15.05?

Könntet Ihr bei Euren Antworten idealerweise auch Gesetzestexte nennen?

Danke im Voraus