wir wohnen in einem 4-parteien haus. wir oben, nachbar balkon 10 m entfernt. um rauchentwicklung zu vermeiden haben wir uns einen elektrogrill angeschafft. unser nachbar ißt aus religiösen gründen kein schweinefleisch. auch der geruch von grillgut aus schweinefleisch sei ihm und seiner familie verboten. es sei unzumutbar, seine kinder bei schönem wetter hinter verschlossenen fenstern zu lassen. daher kann er unser grillen nicht dulden. ansonsten müsste er leider klagen und er sei sicher, er bekäme recht. was tun?