Grundsätzlich dürfen Nutztiere wie z. B. Hühner, Hasen, Enten, Gänse und auch Ziegen auf einem privaten Grundstück gehalten werden. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass die Tiere nicht entlaufen können und so Gefahren für die Allgemeinheit entstehen könnten. Auch müssen die einschlägigen Vorschriften über die Nutztierhaltung erfüllt werden. Es ist gesetzlich festgeschrieben, wie viele Tiere auf einer bestimmten Fläche gehalten werden dürfen. Dies kann man beim staatlichen Veterinäramt in Erfahrung bringen. Weiterhin müssen die Ställe und Futterstellen der Tiere sauber gehalten werden. Wer gegen die Richtlinien der Tierhaltung verstößt macht sich strafbar.

m.f.G. aus Ostfranken

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