EVA-Schaumstoffe werden irrtümlich gerne als Moosgummi bezeichnet.
Handel muss von beiden Seiten fair sein was gerade eBay Käufer zunehmend vergessen wird und die Bewertung als Zwangsmittel einsetzt wird was zu einer harten Gegenreaktion führen kann und auch sollte. Mindestens um die fairen Käufer zu schützen die solche außervertraglich geforderten Extraleistungen über die Bewertung über einen zwangsläufig höheren Preis dann mitbezahlen werden.
Es ist erschreckend zu lesen wenn jemand folgendes schreibt: "..und mir nicht wirklich gefiel, habe ich auf die Rücksendung dankend verzichtet.. ".
Wenn der Artikel nicht gefällt was einen Widerruf zur Folge hat dann muss der Käufer in der Regel bei einen Warenwert unter 40€ die Rücksendekosten übernehmen. Das ist meist rechtsgültig und beidseitig vertraglich in de Kaufvertrag beschlossen.
In dem geschilderten Fall handelt es sich anscheinend um eine Gewährleistung, das heißt der Verkäufer muss nachbessern wenn Ihm die Ware vorliegt. Das erfordert jedoch wenn nicht anders vereinbart ein Rücksenden der Betroffenen Ware. Auch das wurde meist in dem Kaufvertrag vereinbart und hat Rechtskraft. Der Verkäufer muss daraufhin nachbessern! Also ALLE mit der Größe M schicken und Ihnen die entstandenen Rücksendekosten wegen der falsch gelieferten Größen erstatten. Das ist das was der Käufer und der Verkäufer vertraglich vereinbart haben.
Sollten Sie nun aber festgestellt haben das Ihnen DIE Größe M nicht passt und Sie finden Sie die Strings nicht schön und wollen Ihr Geld wieder dann haben Sie dem Verkäufer vertraglich zugesichert die Rücksendekosten selber zu tragen! Warum machen Sie einen Vertrag wenn Sie sich daran gar nicht halten möchten?
Hier stellt sich tatsächlich die Frage ob Ihre Bewertung z.B. unsachlich ist, "in so einem Fall entschied z.B. Amtsgericht Hamburg Hamburg-Wandsbek das die Bewertung zu entfernen sei" und so hat schon ein mancher eine böse Überraschung erlebt. Auch Sie, und das wird gerade bei eBay immer wieder falsch verstanden, müssen sich an den Kaufvertrag halten und dürfen in den Bewertungen irgendwelche Behauptungen aufstellen die nicht dem Sachverhalt entsprechen. Eine verlorene Klage kostet schnell einige hundert Euro, zudem ist es sehr stark zu bezweifeln das eine Rechtsschutzversicherung da für Sie zahlt, da Sie in voller Absicht und trotz besseren Wissens eine Klage provoziert haben.
Aber insgesamt, warum tun sich einige Menschen sich so schwer, sich einfach an den Kaufvertrag zu halten? Ganz gleich ob die Bewertung vor Gericht bestand hält oder nicht. Außer das der Händler etwas falsches geliefert hat was einfach mal vorkommen kann sehe ich hier das Fehlverhalten ganz klar an anderer Stelle. Der Käufer hat seinen Teil des Vertrages eingehalten und es schade, und gerichtlich ggf. relevant, das in der Bewertung so tun als sei es nicht so.
Abschließend zu der eigentlichen Frage, entscheidend ist das dies ausschließlich ein Richter so etwas zu entscheiden hat, eine pauschale Antwort gibt es nicht. Durch den immensen Schaden der durch solche Bewertungen entsteht sammeln sich die Referenzbeispiele für gescheiterte Bewertungsrache. Und diese Zahl wird zukünftig rasant noch zunehmen.