EVA-Schaumstoffe werden irrtümlich gerne als Moosgummi bezeichnet.

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Klage wegen neutraler Ebay Bewertung? Habe ich etwas zu befürchten? Dreiste Drohung!

Hi an alle.... Ich habe heute einmal eine sehr interessante Frage.

Ich habe auf Ebay bei einem Händler ein 10er Pack Strings bzw. Pantys für meine Frau gekauft.

http://www.ebay.de/itm/310346308697?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649

Man konnte wählen zwischen S , M, und L

Ich habe größe "M" bestellt. Bekommen habe ich 2x M , 6x L , 1x XL , und 1x F

Das alleine wäre meiner Meinung nach ja schon ein ausreichender Grund für eine schlechte Bewertung, aber die fallen sooooo klein aus, das selbst die "L" noch zu klein sind. Ich habe daraufhin per Mail reklamiert, und der Verkäufer wollte das ich die Strings zurück schicke und mir danach dann neue schicken. Da es hier um einen Gesamtkaufpreis von 8,79 Euro ging und die Qualität der Strings auch nicht so war wie ich es erwartet hätte, und mir nicht wirklich gefiel, habe ich auf die Rücksendung dankend verzichtet. Stelle mir gerade vor da dann auch noch 6 Euro für versicherten und belegbaren Rückversand zu zahlen. Das wollte ich mir nicht geben.

Naja, ich wollte nicht zu unfair sein, und habe daher mit folgender Begründung "NEUTRAL" bewertet:

"Die größen stimmen hinten und vorne nicht, Bestellt M geliefert L und zu klein !"

Tja, und nun habe ich heute einen Anwalts-Drohbrief bekommen. ZITAT:

"Ihre Bewertung ist Sachlich unrichtig und verleumderisch.

Mitglieder sind verpflichtet in den Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten."

"Ihre Behauptung ist eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheit im Zweifelsfalle durch Sie zu beweisen wäre........ etc. "

Ich werde nun aufgefordert meine Bewertung zurück zu nehmen, andernfalls werde ich verklagt. Streitwert 5000.- € Gebühren 411,30 € Wenn ich zustimme meine Bewertung zurück zu nehmen, wäre die Sache aber erledigt. Ich gebe zu, es wäre jetzt einfach einzuknicken und die Sache damit zu beenden, allerdings finde ich das ganze extrem derb, und fühle mich fast schon "Erpresst" und möchte daher meine Bewertung so stehen lassen.

Nun die eigentliche Frage:

Habe ich was zu befürchten, oder würde da selbst wenn er Klage einreicht nichts passieren ? Wie gesagt, es geht um eine NEUTRAL Bewertung und nicht um eine NEGATIV, die ich eigentlich auch noch vertreten könnte. Aber ich habe extra nur NEUTRAL gewählt.

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung

Gruß Nierotter

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Handel muss von beiden Seiten fair sein was gerade eBay Käufer zunehmend vergessen wird und die Bewertung als Zwangsmittel einsetzt wird was zu einer harten Gegenreaktion führen kann und auch sollte. Mindestens um die fairen Käufer zu schützen die solche außervertraglich geforderten Extraleistungen über die Bewertung über einen zwangsläufig höheren Preis dann mitbezahlen werden.

Es ist erschreckend zu lesen wenn jemand folgendes schreibt: "..und mir nicht wirklich gefiel, habe ich auf die Rücksendung dankend verzichtet.. ".

Wenn der Artikel nicht gefällt was einen Widerruf zur Folge hat dann muss der Käufer in der Regel bei einen Warenwert unter 40€ die Rücksendekosten übernehmen. Das ist meist rechtsgültig und beidseitig vertraglich in de Kaufvertrag beschlossen.

In dem geschilderten Fall handelt es sich anscheinend um eine Gewährleistung, das heißt der Verkäufer muss nachbessern wenn Ihm die Ware vorliegt. Das erfordert jedoch wenn nicht anders vereinbart ein Rücksenden der Betroffenen Ware. Auch das wurde meist in dem Kaufvertrag vereinbart und hat Rechtskraft. Der Verkäufer muss daraufhin nachbessern! Also ALLE mit der Größe M schicken und Ihnen die entstandenen Rücksendekosten wegen der falsch gelieferten Größen erstatten. Das ist das was der Käufer und der Verkäufer vertraglich vereinbart haben.

Sollten Sie nun aber festgestellt haben das Ihnen DIE Größe M nicht passt und Sie finden Sie die Strings nicht schön und wollen Ihr Geld wieder dann haben Sie dem Verkäufer vertraglich zugesichert die Rücksendekosten selber zu tragen! Warum machen Sie einen Vertrag wenn Sie sich daran gar nicht halten möchten?

Hier stellt sich tatsächlich die Frage ob Ihre Bewertung z.B. unsachlich ist, "in so einem Fall entschied z.B. Amtsgericht Hamburg Hamburg-Wandsbek das die Bewertung zu entfernen sei" und so hat schon ein mancher eine böse Überraschung erlebt. Auch Sie, und das wird gerade bei eBay immer wieder falsch verstanden, müssen sich an den Kaufvertrag halten und dürfen in den Bewertungen irgendwelche Behauptungen aufstellen die nicht dem Sachverhalt entsprechen. Eine verlorene Klage kostet schnell einige hundert Euro, zudem ist es sehr stark zu bezweifeln das eine Rechtsschutzversicherung da für Sie zahlt, da Sie in voller Absicht und trotz besseren Wissens eine Klage provoziert haben.

Aber insgesamt, warum tun sich einige Menschen sich so schwer, sich einfach an den Kaufvertrag zu halten? Ganz gleich ob die Bewertung vor Gericht bestand hält oder nicht. Außer das der Händler etwas falsches geliefert hat was einfach mal vorkommen kann sehe ich hier das Fehlverhalten ganz klar an anderer Stelle. Der Käufer hat seinen Teil des Vertrages eingehalten und es schade, und gerichtlich ggf. relevant, das in der Bewertung so tun als sei es nicht so.

Abschließend zu der eigentlichen Frage, entscheidend ist das dies ausschließlich ein Richter so etwas zu entscheiden hat, eine pauschale Antwort gibt es nicht. Durch den immensen Schaden der durch solche Bewertungen entsteht sammeln sich die Referenzbeispiele für gescheiterte Bewertungsrache. Und diese Zahl wird zukünftig rasant noch zunehmen.

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