![](https://images.gutefrage.net/media/user/supergirl2271/1444744222_nmmslarge.jpg?v=1444744222000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/onosendai/1506856103867_nmmslarge__217_36_649_649_cba4faf1f3b47f7a25ef8b5929fe7389.jpg?v=1506856104000)
Was hier wieder ein Blödsinn an Antworten verzapft wird von Leuten, die sich scheinbar beharrlich weigern, mal richtig zu recherchieren! 8-(
Die GOOGLE-Suche nach "DM AGB" ergab diesen Treffer: http://www.dm-digifoto.de/agb.html
Und da steht im
§6 – Lieferung, Versand:
"Zur Aufbewahrung ist der Anbieter – nach Abmahnng betreffend Abholung – nur ein Vierteljahr verpflichtet."
Das ist dann gültiger Vetragsbestandteil zwischen Auftraggeber und DM!
.............. Eine Bitte an die ganzen "Falsch-Antworter": Macht Euch bitte schlau, bevor ihr falsche ratschläge abgebt!