Was hier wieder ein Blödsinn an Antworten verzapft wird von Leuten, die sich scheinbar beharrlich weigern, mal richtig zu recherchieren! 8-( Die GOOGLE-Suche nach "DM AGB" ergab diesen Treffer: http://www.dm-digifoto.de/agb.html
Und da steht im §6 – Lieferung, Versand:
"Zur Aufbewahrung ist der Anbieter – nach Abmahnng betreffend Abholung – nur ein Vierteljahr verpflichtet."

Das ist dann gültiger Vetragsbestandteil zwischen Auftraggeber und DM!

.............. Eine Bitte an die ganzen "Falsch-Antworter": Macht Euch bitte schlau, bevor ihr falsche ratschläge abgebt!

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