Wir haben vor knapp 20 Jahren einen landwirtschaftlichen Kleinbetrieb am Stadtrand geerbt, der im wesentlichen aus Streuobstwiesen besteht. Der Betrieb ruht seit dieser Zeit. Steuerlich ist er als Liebhaberei bewertet, das Wohngebäude ist im Privatvermögen. Ein Schäfer kümmert sich um Beweidung. Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Land- und Forstwirtschaft vermerkt. Für das Anwesen gibt es keinen Bebauungsplan. Es ist auch kein Bauerwartungsland. Durch ein mögliches städtisches Großprojekt (Freibad) rechnen wir mit einer Kaufanfrage. Für dieses Projekt könnten wir auch enteignet werden.Frage 1: Muss ein Verkauf einer Teilfläche voll versteuert werden?Frage 2: Wenn wir den Betrieb jetzt auflösen. Wie werden die Flächen bewertet?Frage 3: Wenn wir den Betrieb jetzt in 2017 auflösen und kommenden Jahr 2018 eine Fläche zu einem guten Preis verkaufen. Wie wird die Auflösung rückwirkend bewertet?
Auflösung stillgelegte Landwirtschaft, wie wird ein nachträglicher Grundstücksverkauf gewertet?
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