![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Stimme Teichbauprofi zu, anstandshalber mal den Verkäufer informieren, das Zurücksenden der Ware gilt wohl als Widerruf des Kaufvertrags, siehe hier
https://www.frag-einen-anwalt.de/Annahmeverweigerung-Nachnahmepaket--f41681.html
Gilt natürlich nur wenn du im Rahmen des Fernabsatzgesetzes gekauft hast (also nicht von privat)