Sterbehilfe-ethisch begründbar oder eine Straftat?
Juristisch noch eine Straftat. Ich stehe dem kritisch gegenüber. Wenn Sterbehilfe, dann mit ähnlichen Vorraussetzungen wie in den Niederlanden. Sprich: Ohne Zustimmung von X unhabhängigen Medizinern und einer geistig für voll nehmenden Zustimmung des Sterbenden würde ich keine Sterbehilfe zulassen.
Hast du Verständnis für die Leute die Sterbehilfe beantragen?
Ja, aber nur von denjenigen, die geistig fit sind. Dritte (selbst Angehörige dürfen niemals über den Tod eines andseren entscheiden)
Kannst du es nachvollziehen weshalb es verboten ist?
Ja:
1) Ist das Rechtsgut "Leben" das höchste Gut in Deutschland
2) Will unser Gesetzgeber nicht ein Leben einfach so ausscheiden lassen, da er nun mal das menschliche Leben als das höchste Gut anerkennt und schützt. Das ist auch eine Lehre aus unserer Vergangenheit. Sterbehilfe erfüllt in Deutschland den §216 StGB und wird mit mindestens 2 Jahren bestraft. In meinen Augen zurecht. Ich würde es nur unter ganz harten Bedingungen lockern, wie oben beschrieben.