Da das Verschrotten alter Fahrzeuge zur Zeit nicht so einfach ist, stellte unser Sohn sein Saisonfahrzeug am Straßenrand ab, obwohl es bereits kein gültiges Kennzeichen mehr besaß.Er bekam einen Termin von der Autoverwertung zur Abholung des Fahrzeugs zwei Wochen später. Leider hatte er keine Möglichkeit, seinen PKW auf einem nicht öffentlichen Platz abzustellen.Jetzt kam ein Schreiben vom Ordnungsamt, dass ein Verfahren eingeleitet wird.

In welcher Höhe wird jetzt ein Bußgeld fällig ? Drohen ihm auch Punkte in Flensburg ?

Danke im Voraus für die Antworten.