Habe vor kurzem erfahren, dass der Keller in meinem 1 Familienhaus, den ich an meinen Mieter vermietet habe, vermutlich schon seit längerem als Wohnraum von ihm genutzt wird. Ich habe den Raum jedoch nicht als Wohnraum vermietet, somit auch keine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt. Welche Konsequenzen drohen mir nun? Die Mieteinnahmen werden aber ganz normal versteuert. Oder darf er das weiterhin als Wohnraum nutzen, solange ich oder die Nachbarn sich nicht wegen z.B. erhöhter Lärmbelästigung beschweren?