Wie muss beim Wegerecht der Weg / die Fahrspur beschaffen sein?

Es geht mal wieder um das leidige Thema "Durchgangs- und Durchfahrtsrecht".

Das Hinterhaus wurde verkauft und der neue Besitzer möchte sein Recht auf Durchfahrt (ist im Grundbuch eingetragen) wahrnehmen. Darum wurde ein ca 3m breiter Streifen von störenden Pflanzen befreit, so dass jetzt von der Straße bis zum Hinterhaus der Weg frei ist. Der Untergrund des Streifens besteht aus Erde und Kies (nicht hundertprozentig eben, aber hart und fest), teilweise mit Gras und etwas Efeu bewachsen. Der alte 1 m breite gepflasterte Fußweg wurde entfernt, weil er außerhalb dieses 3m-Streifens liegt.

Frage 1: Muss jetzt ein neuer Fußweg innerhalb des Streifens gepflastert werden oder reicht der Untergrund aus, auf dem der Hinterhausbesitzer sein verbrieftes Recht (DurchGANG und DurchFAHRT) in Anspruch nehmen kann? - Wer kennt ein Urteil?

Frage 2: Wenn ein Fußweg angelegt werden MUSS, wer kommt dann für die Kosten der Anlage auf? - Wer kennt ein Urteil?

An einer Stelle des 3m-Streifens steht eine Konifere. Die in die Durchfahrt reichenden Zweige wurden bis zu einer Höhe von 2m entfernt. Nur an dieser Stelle ist zwischen Baumstamm und Rand der Platz für die Durchfahrt ca 2,50m breit.

Frage 3: Kann verlangt werden, dass dieser Baum gefällt wird, damit der Streifen auch an dieser Stelle 3m breit wird?

Vielen Dank für Eure Antworten!

 

 

Haus, Recht, Wegerecht
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