Hallo Zusammen,

auf meiner Studienbescheinigung steht 6. Fachsemester Master. Davor hatte ich 9 Semester im gleichnamigen Bachelorstudiengang.

Die Versicherung und diverse Foren sagen nun, dass ich im 15. Fachsemester bin (und keine Studentische Versicherung mehr haben kann) weil konsekutive Studiengänge zusammen gerechnet werden. Dabei wird immer auf das "Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 21.03.2006 (Rundschreiben 06b)", Tit. 1.1.1.1. verwiesen.

Nun meine Frage: wie geht aus diesem Rundschreiben hervor, dass man Bachelor und Master zusammenzählt?

Ich habe bei meiner Versicherung schriftlich Wiederspruch erhoben und habe wieder die selbe Antwort bekommen. Ich vermute, dass das ganze eine Fehlinterprätation dieses Rundschreibens ist und somit ein hartnäckiges Gerücht, dass einfach immer wiederholt und verbreitet wird.

Über eine fundierte Antwort (mit Erklärung des Rundschreibens) würde ich mich freuen.