An die Juristen unter euch :) Habe heute einen Brief bekommen den ich trotz googlen der angegebenen paragrafen nicht verstehe. Es geht um 2 strafverfahren, bzw eines ist ein strafbefehl. 1. Verstoss gegen btmg: ergebnis war 1jahr freiheitsstrafe das zur bewährung ausgesetzt wurde die immer noch läuft 2. Strafbefehl wegen beleidigung: ergebnis war eine geldstrafe die bereits pünktlich bezahlt wurde.
2 geschah nach 1
Nun steht da: Die staatsanwaltschaft hat nunmehr beantragt, die geldstrafe neben der freiheitsstrafe gem. Parag. 53 ||, 2 SrtGB i.V.m. parag. Parag. 460,462 StPO bestehen zu lassen, da es sinnvoll erscheint, Sie sowohl an der Freiheit wie am Vermögen zu strafen. Hierzu soll ich nun Stellungnahme halten.
Nun... Was wollen die von mir?
Danke im vorraus