http://de.wikipedia.org/wiki/Buff
Hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung. Es dürfen motorisierte Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS (Leichtkrafträder) gefahren werden. Bis zur Vollendung des 18. Geburtstages darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 80 km/h betragen, das heißt, das Motorrad muss entsprechend gedrosselt sein. Aber auch nach dem 18. Geburtstag gilt das Limit von 15 PS und 125 ccm.
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