Hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung. Es dürfen motorisierte Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS (Leichtkrafträder) gefahren werden. Bis zur Vollendung des 18. Geburtstages darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 80 km/h betragen, das heißt, das Motorrad muss entsprechend gedrosselt sein. Aber auch nach dem 18. Geburtstag gilt das Limit von 15 PS und 125 ccm.

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