Hallo Leute, mein Mieter hat ein Dachfenster in seiner Wohnung angebrannt die Mieterhaftpflicht zahlt 50% des neuen Fenster bezieht sich auf den Zeitwert des alten Fenster. Kann das sein. Wenn dann ein Mieter ein Haus ansteckt von 150 Jahre würde der ja für nichts mehr haften müssen.Und ich als Vermieter hatte mal ein Haus.