Ich habe folgendes Problem: Ich besuche seit September 2015 eine Berufsoberschule in Bayern und wohne allein, beziehe also den Höchstsatz Schüler Bafög. Nun war ich 2015 ca 6 Wochen krank aufgrund von Depressionen. Bin aber dann wieder für 3 Wochen zur Schule gegangen und habe alle versäumten Leistungsnachweise nachgeschrieben um die Probezeit zu bestehen. Im neuen Jahr habe ich nun leider Pech mit meiner physischen Gesundheit, hatte Mandelentzündung und nun ein geprelltes Steißbein, weswegen ich nun auch wieder die dritte Woche krank geschrieben bin. Alle meine Fehlzeiten waren mit ärztlichem Attest entschuldigt, habe also keine unentschuldigten Fehlzeiten. Allerdings habe ich nun nachlesen können, dass das Schüler Bafög bei Krankheit nur 3 Monate weiter geleistet wird. Meine Frage nun: gilt das nur für eine durchgängige Erkrankung von 3 Monaten, oder werden die Krankheitstage aufgerechnet und wenn diese 3 Monate übersteigen verliert man auch den Anspruch auf Bafög? Denn wenn es nur für eine durchgängige Krankheit gilt, würde mich das ja nicht betreffen, da ich zwischenzeitlich ja bereits ein paar Wochen wieder die Schule besuchen konnte.
Schüler Bafög und wiederholte Krankheit - kein Anspruch mehr?
Krankheit,
BAföG
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