Ich bin in der unmittelbaren Ausbildung zu einem Beruf, in dem man in der Regel verbeamtet wird. Da ich relativ viel am Schreibtisch sitze, habe ich zunehmend Rückenschmerzen im oberen Bereich der Wirbelsäule.

  1. Muss ich schon mit Rückenschmerzen in der Patientenakte befürchten nicht verbeamtet zu werden? Oder erst mit psychischen Erkankungen? Oder wo ist die Grenze?
  2. Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung oder ein Erlass, in dem steht, mit welchen Erkankungen man nicht verbeamtet wird? Es muss doch irgendwo dafür eine Grundlage geben!?