In meinen vermieteten Haus besteht der Mieter auf eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder, da die Gemeinde die Strßenbeleuchtung um 23.30 Uhr abschaltet. Normale Lampen mit Schalter sind genug vorhanden. Muss ich die Lampen nun durch drängen des Mieters austauschen?