Ich habe mich bei einer niedersächsischen Kommune auf ein duales Studium zum Verwaltungsbeamten beworben wo man bereits zu Studienbeginn verbeamtet wird (auf Widerruf). Meine Frage wäre wann in diesem Verfahren die Amtsärtzliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung stattfindet? Bereits zur Einstellung auf Widerruf? Nach Ablauf des Studiums oder erst zur Verbeamtung auf Lebenszeit? Die Regeln diesbezüglich sollen sich ja nach Bundesländern unterscheiden können.