Ich bin in Rumänien geboren, habe somit die rumänische Staatsbürgerschaft, aber laut § 976 Nr. 2 der iranischen Verfassung, habe ich auch die iranische Staatsbürgerschaft.

Muss ich jetzt die rumänische Staatsbürgerschaft ablegen, um die deutsche erwerben zu können? Und kann man die iranische Staatsbürgerschaft auf gar keinen Fall ablegen?

Die iranische möchte ich nicht, da ich keinerlei Verbindungen zu diesem Land habe, lediglich mein Vater ist dort geboren.