Unser WEG-Hausverwalter hat einen Bewohner gebeten, die Zählerstände der gemeinschaftlichen Zähler für Gas, Wasser und Strom abzulesen, damit er (der Verwalter) die Werte an den Versorger weitergeben kann.

Gehört das Ablesen der Zähler nicht zu den unmittelbaren Aufgabe eines Hausverwalters (inkl. Haftung für Fehler etc.) ? Im Verwaltervertrag steht leider nichts von "Ablesen", nur von "Abrechnung".