Folgendes gilt für PKW und Motorräder:
1. Prüfung vier Jahre nach EZ
2. Prüfung drei Jahre später
Ab da alle zwei Jahre vorführen bei der MFK.
Für alle diese Termine erfolgen "Einladungen".
Man kann aber zum Beispiel einen Gebrauchten, der auch deutlich länger als vor zwei Jahren die MFK bekam, kaufen, sofort auf sein eigenes KFZ-Schild einlösen und rumfahren und kriegt dann aber relativ zügig das Aufgebot zur MFK. Liegen dann Mängel vor, bekommt man eine Frist von wenigen Wochen, diese zu beheben. Klappt das nicht, wird das Fahrzeug nicht mehr zugelassen. Man ist dann gehalten, einen neuen Termin zu beantragen.
Es sei denn, man wohnt im Kanton Zürich. Da sind die MFK's derart überlastet, dass die Fristen zur Zeit erheblich überschritten werden. (Den "Kunden" freuts)
Die Autohändler nehmen gerne eine ausserterminliche Vorführung vor, damit sie ihre Wagen dann als "frisch ab MFK" verkaufen können, was natürlich mehr Geld bringt.
Im Übrigen sind die PKW (in der Schweiz "PW" genannt), welche auf Schweizer Strassen rumfahren, im Schnitt acht Jahre alt.