So ganz sehe ich bei dieser Problematik noch nicht durch. Woher weiß ich, ob Willensfreiheit gegeben ist oder nicht?
Nehmen wir mal an, ich entscheide mich, meine Hand zu heben und setze das dann entsprechend um, dann existiert sowohl Willensfreiheit (ich hätte mich sowohl dafür als auch dagegen entscheiden können) als auch Handelsfreiheit (niemand hat mich davon abgehalten, meine Entscheidung in die Tat umzusetzen), richtig?
Nun nehmen wir mal an, ich nehme mir vor, an der Decke entlang zu laufen, was ja aufgrund der Schwerkraft offensichtlich nicht möglich ist. Wird dadurch meine Willensfreiheit (ich kann mich ja nicht mal entscheiden, an der Decke entlang zu laufen, weil die Naturgesetze es nicht zulassen) oder die Handlungsfreiheit (ich kann mich zwar entscheiden, an der Decke entlang zu laufen, aber es aufgrund der Naturgesteze nicht umsetzen) eingeschränkt?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine, und könnt mir helfen!
LG Novemberschnee