Hallo zusammen,

Es gilt allgemein die Meinung, dass ein Türsteher das Hausrecht durchsetzen kann. Gefällt ihm also deine Nase nicht wirst du abgewiesen. Jetzt bin ich auf folgende Begründung des BGH gestoßen und wurde als Grundsatzurteil für vergleichbare Fälle verwendet:

„Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, gestattet damit allen Kunden unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen“

Wie würdet ihr dieses Thema aus dem rechtlichen Bereich beurteilen?

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/hagen/gericht-hebt-hausverbot-fuer-gast-auf-id12131454.html