Ein Fürst herrschte im späten Mittelalter noch nicht über ein definiertes Territoriu. Unterschiedliche an die Personen gebundene Rechtsbeziehungen bestimmten das Verhältnis eines Landesherrn zu den Menschen. Der Fürst konnte nur dort herrschen, wo er eine vielzahl von personalen Beziehungen in seiner Hand vereinigte.

Ich hab diesen Textausschnitt gelesen, verstehe ihn aber nicht ganz. Konnte der Fürst nur dort herrschen, wo er Peronsen im Gebiet Rechte vergab oder was steht da? >.<