Wie oft willst du die Frage noch stellen? Ich habe sie dir beantwortet.^^
Nee, die meinen damit die alte Klasse 3 in der heutigen Klasse B entspricht.
Allerdings darf man mit der alten Klasse B noch wesentlich mehr fahren, je nachdem wann man sie erworben hat.
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/g-FeV-Anlage-3-I.htm#3
Vom Gesetz her ginge dies zwar, wenn deinem Bruder von deinen Eltern eine Erziehungsbeauftragung erteilt wird, allerdings redet der Discobetreiber da auch noch ein Wörtchen mit. :-)
Wenns da heißt: nicht unter 16 bzw. 14, dann haste leider Pech gehabt.
Hier zum Bleistift.^^
http://fuehrerscheintest.web.de/
Ab 20 mA und 50 V kann es bei einem gesunden Menschen tödlich enden, denn es kommt auf das Zusammenspiel von Strom und Spannung an.
Schuld bist in diesem Falle du, da du deine Fahrweise nicht den Witterungsverhältnissen angepasst hast.
Den Schaden deines Vordermanns zahlt deine Haftpflichtversicherung.
Deinen Schaden würde nur eine Vollkaskoversicherung zahlen, abzüglich evtl. SB.
Ob sich das bei dem Wetter lohnt?^^
Wenn du meinst ja, dann kannst du ja mal bei der Führerscheinstelle nach einer vorläufigen Fahrerlaubnis fragen. Die kostet aber etwas. :-)
Für alles über 125 cm³ brauchst du die Klasse A.
NICHT zahlen, Mail in die Tonne kloppen und ignorieren, denn mit der IP können die nichts mehr anfangen. Vorratsdatenspeicherung wurde gekippt und es wären sowieso nur 7 Monate gewesen.
Außerdem dürfte bezweifelt werden, dass irgendein Richter diesen Abzockern die IP-Daten geben würde.^^
Darfste, aber bedenke: unter 18 bist du nur beschränkt geschäftsfähig.
Und vor allem darauf achten: Kaufen und verkaufen nur gegen Barzahlung bei Abholung. Denn du kennst deinen Handelspartner nicht, der ist auch nirgendwo registriert.
Äähm Leuts, hier gehts übrigens um ebay Kleinanzeigen. .-)
Das klingt nicht nur, DAS ist die Nigeria-Connection. ;)
Darum heißt es ja auch Kaufen und Verkaufen bei Kleinanzeigen nur gegen Barzahlung bei Abholung.
Du kennst dein gegenüber nicht - er ist nirgendwo registriert. Das Geld könnte z. B. von einem gefischten Konto kommen.
Bevor du die Kamera also dahin verschickst, verschenk sie lieber an Verwandte. :-)
Übrigens: Auch paypal gibt bei Kleinanzeigen keinen Käuferschutz.
Innerhalb der Probezeit kann jeder Vertragsteilnehmer ohne jegliche Angabe von Gründen kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen ist dabei aber einzuhalten (außer bei Ausbildungsverträgen, da gibt es während er Probezeit keine Kündigungsfrist).
Wenn die Maschine nicht mehr als 50 cm³ hat, du diese auf 25 km/h drosseln lässt und dies beim TÜV in die Papiere einträgst, darfst du damit fahren, sowie du die Mofaprüfbescheinigung hast und 15 Jahre alt bist.
Klasse A1 ab 16, maximal 125 cm³, 11 kW und bis zum 18. Geb. nicht schneller als 80 km/h.
Klasse A ab 18, die ersten 2 Jahre beschränkt auf max. 25 kW.
Normalerweise lassen die Fahrschulen einen mit 16,5 Jahren anfangen. Aber fragen in einer Fahrschule kostet ja nichts. :-)
Im Übrigen darfst du die praktische Prüfung frühestens1 Monat vor deinem 17. Geb. machen, die Theoretische maximal 3 Monate vorher.
Hier gibts Antworten zu BF17: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm#1Grundlagen
Beim heutigen Datenvolumen vieler Anwendungen sind 50 MB meiner Meinung nach zu knapp bemessen.
Ja, ist für Hamburg wohl normal, da musste wohl leider durch und zahlen.
Ich glaube in Finnland schneits. :D
Klasse B oder BE ist die richtige für PKW. :-)
Bei ungünstigem Stromfluss durch den Körper, z. B. übers Herz, kann auch ein kurzer Schlag sofort tödlich sein.
Denn ab 50 V und 20 mA kann ein elektr. Schlag tödlich enden.
Es kommt also auf das Zusammenspiel von Spannung und Stromstärke an.
Aber je länger einer daran "klebt", desto schlimmer in der Regel die Folgen.
Zur Sicherheit besser immer ins Krankenhaus zur 24 Stunden Überwachung. Denn ein Herzkammerflimmern kann auch bis zu 24 Stunden nach dem Schlag noch auftreten.