Darf ein Kleingartenverein Geld aus Verkäufen zwischenlagern?

In unserem Kleingartenverein wurde jetzt vom Vorstand beschlossen, das die Käufer das mit dem Verkäufer vereinbarte Geld auf das Vereinskonto zu zahlen haben. Das Geld soll dann erst nach Prüfung, auf offene Beträge an den Verkäufer überwiesen werden und offene Beträge gleich abgezogen werden, so das der Verkäufer nur den Restbetrag ausbezahltbekommt. ( Einige Vereinsmitglieder sind damit nicht einverstanden)

Nun stellen sich für mich die Fragen:

  1. Mit welchem Recht erfährt der Vorstand, wieviel Geld bei dem Verkauf vereinbart ist?
  2. Darf der Verein sich überhaupt diesbezüglich in Geldabgelegenheiten einmischen?
  3. Darf der Verein Geld einfach einbehalten ( ohne Mahnlauf )?
  4. wenn der Verein das Geld erhalten darf, wie lange darf die Prüfung und Auszahlung dann dauer.

Ich habe keine offenen Beträge und möchte auch nicht das der Verein, erfährt für welche Summe mein Garten verkauft wird. Da es aus meiner sich meine Privatangelegenheit ist, auf welche Summe ich mich mit dem Verkäufer einige. Auch möchte ich nicht, das der Verein mein Geld erhält, da ich selbst wenn es nur z.B. 3 Tage sind bereits das Geld anlegen könnte und damit arbeiten.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen, denn der Vorstand hat sich nach seiner Wahl sehr verändert und sieht sich, benennen wir es mal freundlich, als das Oberhaupt, das was diese 4 Personen beschliessen ist Gesetz. Ja 4 denn das 5 Mitglied ist schon aus dem Vorstand ausgetreten, da es die Zustände nicht mehr mit tragen konnte. Es ist ein einziger Machtkampf, den es in den letzten 30 Jahren nicht gab. Was mich sehr traurig stimmt, denn ich war als Kind dort gerne und wollte nun meine eigenen dort mit Aufwachsen lassen. Unter den aktuellen umständen werde ich das wohl nicht mehr.

Geld, Verein, Recht, Kleingarten
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