Guten Tag,

ich abe eine Frage, mein ex freund zahlt seinen Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn regelmäßig. nun fordert das jobcenter ihn auf Auskunft über sein Leben zu geben(Wohnung, Auto, Kredit etc., er bezieht aber keine Leistung und hat er auch noch nie und drohen ihm mit Gericht etc. Desweitern bezeiht mein Sohn auch kein Hartz 4 sondern Wohngeld, Kindergeld und den Unterhalt, somit liegt das Ganze doch gar nicht im Zuständigkeitsberreich des Jobcenters,oder? Hier nur mal die Pragraphen mit denen sie drohen. §33 SGB II, §60 SGB II Ich hoffe Sie können weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus